Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
- Geltung der AGB
Sämtliche Vermietungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB.
- Angebot
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum tatsächlichen Vertragsabschluss in jeglicher Hinsicht freibleibend.
- Preise, Zahlung und Rückgabe
Bei unseren Preisen handelt es sich um Preise, die keine Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerreglung enthalten. Die Zahlung kann mittels Barzahlung oder Banküberweisung durchgeführt werden. Zahlungen mit Bankomatzahlung oder Kreditkarte sind nicht möglich.
Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, pro Tag.
Sollte der gemietete Artikel nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht werden, müsste der/die gesamte(n) Folgetag(e) in Rechnung gestellt werden, da eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
- Benützung des Spielgeräts/Haftung
Das/die gemieteten Objekte sind von uns haftpflichtversichert. Für Sach- oder Personenschäden, die durch mangelnde Aufsicht durch den Betreiber oder Aufsichtsperson verursacht werden, sowie bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, haftet zur Gänze der Mieter. Die Aufsichtspflicht bleibt bei dem Erziehungsberechtigten; soweit diese nicht auf andere Personen übertragen ist, ist der Veranstalter aufsichtsverpflichtet.
Melden Sie unverzüglich alle entstandenen Schäden. Dem Mieter entstehen dabei keine Kosten, außer bei mutwilliger Beschädigung sowie bei Schäden, die durch Nichtbefolgen der Betreiber-Anweisung entstehen. Bei irreparablen Schäden hat der Mieter den vollen Kaufpreis zu entrichten. Es kann in Rechnung gestellt werden: fehlende Teile/Zubehör sowie etwaige Reinigungskosten je nach Aufwand. Maß-Angaben sind ca.- Werte. Die Lieferung/Übergabe unserer Artikel erfolgt inklusive der angegebenen Zubehörteile sowie einer Betreiber-Anweisung.
Aufbau des Spielgerätes
- Die Windverhältnisse überprüfen. Bei Riesenrutschen und großen Hüpfburgen nicht ohne vorherige Befestigung aufblasen.
- Einen ebenen Standort wählen (Wiese, Asphalt etc.)
- Über das Areal gehen, um scharfe und spitze Gegenstände (Steine, Glas etc.), welche das Spielgerät beschädigen könnten, zu entfernen. Bei hartem oder steinigem Boden empfehlen wir die Verwendung einer Unterlage (Plane).
- Beachten Sie vor dem Aufstellen/Aufblasen die max. Höhe des Spielgerätes, z.B. Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen: 4 m
- Zum sicheren Verankern setzen Sie für jedes Abspannseil 50cm lange Erdspieße in ca. 1m Entfernung zum Spielgerät. Vergewissern Sie sich vor dem Setzen eines Erdankers, dass sich in diesen Bereichen keine Strom-, Wasserleitungen oder ähnliches befinden.
- An Plätzen, wo man keine Erdspieße befestigen kann, müssen andere stabile Befestigungs-Möglichkeiten zur Verankerung benutzt werden (Bäume, Blumentröge, Fahrzeuge, Licht- und Fahnenmasten, Anhängerkupplung von Fahrzeugen (eigene), ev. Kanaldeckel)
- Den langen, dünneren Lufteinlassschlauch über den Gebläsetrichter schieben und festbinden, den großen, dicken Luftauslassschlauch zubinden. Das Gebläse so positionieren, dass die Luft ohne großen Widerstand eingeblasen werden kann. Durch das Springen der Kinder soll es sich nicht bewegen.
- Gebläse an die Stromversorgung anschließen — das Spielgerät wird aufgeblasen. Wenn völlig aufgeblasen, jedes Abspannseil festbinden, die Erdanker ganz einschlagen, die Seile sollen dann leicht gespannt werden.
- Das Gebläse bleibt in Betrieb, solange das Objekt benützt wird.
Betrieb des Spielgerätes
- Der Betreiber soll die Anzahl des nötigen Bedienungspersonal festsetzen. Jede Betreuungsperson muss sich an die vorgegebene Betreiber-Anweisung halten. Es ist sehr wichtig, dass diese Personen den Betrieb und die Benutzer (Kinder) ständig überwacht! Die Aufsichtspflicht bleibt bei den Erziehungsberechtigten!
- Im Sinne eines problemlosen und sicheren Betriebes ist folgendes nicht erlaubt:
- Die Mitnahme von Schuhen, scharfen, harten oder spitzen Gegenständen, Feuer und ggf. Brillen.
- Spielen im Einstiegsbereich. Der Zweck der Stufe ist es, ein sicheres Betreten und Verlassen des Spielgerätes zu ermöglichen.
- Das Hinaufklettern oder Dranhängen auf Wände und Türme etc.
- Der Aufenthalt in den Bereichen Abspannung und Gebläse.
- Das Bedienungspersonal soll sich besonders um kleine und ängstliche Kinder kümmern. Größere Kinder von kleineren trennen.
- Eine Pfeife oder Glocke sollte benutzt werden, um auch bei Lärm ein Signal geben zu können.
- Nur so viele Benutzer zulassen, dass das Gerät nicht überlastet wird und jedes Kind genügend Platz hat.
- Bei aufziehendem Wind, Sturm, Gewitter die Kinder rechtzeitig vom Objekt entfernen, das Gebläse ausschalten und alle vorhandenen Auslassschläuche öffnen.
- Im nassen Zustand ist eine Benützung nicht erlaubt.
Abbauen des Spielgerätes
- Gebläse ausschalten und alle Luftein- und –auslassschläuche öffnen.
- Die Luft vollständig entweichen lassen. Dauer ca. 10 — 20 Minuten. Ziehen Sie diese Schläuche zum schnelleren Entweichen der Luft an.
- Die Seile von den Erdspießen oder Befestigungspunkten lösen.
- Ziehen Sie immer Ihre Schuhe aus, bevor Sie das Spielgerat betreten.
- Legen Sie alle Türme, Wände und Seile nach innen. Nur die Bodenfläche darf auf der Wiese/Asphalt liegen. Verteilen Sie alles möglichst gleichmäßig über die gesamte Fläche, damit beim Zusammenlegen keine großen Wülste entstehen.
- Stellen Sie sich mit 2-3 Helfern entlang einer Längsseite (Außenkante) in die Hüpfburg mit dem Rücken zur Hüpfburg. Nehmen Sie die Außenkante und gehen Sie 2/3 der Gesamtbreite rückwärts.
- Drehen Sie sich jetzt um, und nehmen Sie die andere Längsseite (Außenkante) und falten Sie diese in gleicher Weise zu 1/3, sodass sich die beiden Längsseiten nur berühren. Nicht überlappen lassen!
- Achten Sie darauf, dass keinerlei Innenteile, Seile oder Luftschläuche seitlich heraushangen.
- Nur die Unterseite sowie die Ein-/Auslassschläuche sind sichtbar.
- Wenn Sie wollen, können Sie die Schuhe anziehen. Treten Sie nun ggf. die restliche Luft aus dem Boden und falten Sie die größere Bodenfläche nun einmal. Jetzt bleiben Ihnen zwei gleich große Bodenflächen für eine letzte ,,Faltung“, wobei die Gesamtbreite des Spielgerätes 1 m nicht überschreiten darf.
- Gehen Sie mit einigen Helfern von vorne nach hinten um die restliche Luft herauszutreten.
- Rollen Sie nun von der vorderen Seite beginnend zu zweit die Hüpfburg wie eine Schnecke gleichmäßig und straff ein, wobei während des Einrollens auf der Hüpfburg ein oder mehrere Helfer unmittelbar vor der entstehenden Rolle hergehen sollten, um das Material zusammenzudrücken.
- Legen Sie zuletzt das mitgelieferte Seil oder den Spanngurt um die Rolle, schlagen Sie den Ein-/ Auslassschlauch in die Mitte der Rolle unter das Seil oder den Spanngurt und zurren Sie es fest.
- Sollte die Hüpfburg im nassen Zustand zusammengelegt werden müssen, muss diese so bald als möglich, aber spätestens nach — 3 Tagen gründlich gereinigt und im aufgeblasenen Zustand getrocknet werden.
- Zur Reinigung wischen Sie das Material mit einem feuchten Tuch ab. Bei stärkerer Verschmutzung verwenden Sie ein mildes Reinigungsmittel. Niemals starke Lösung- oder Reinigungsmittel verwenden! (Beschädigungsgefahr).
BETREIBER-ANWEISUNG HÜPFBURG
Für Kinder bis 10 Jahre bzw. die nicht größer sind als die innere Außenwand der Hüpfburg
AUFBAU – Ebener Standort, elektr. Freileitungen beachten
– Kurze Kabel vom Gebläse zur Steckdose, vollständig ausgerollt
– Objekt mit Abspannseilen sichern
– Auf (öffentlichen Plätzen einen Absperrzaun aufstellen
BETRIEB – Die Benützung des Gerätes ständig überwachen
– Größere Kinder von kleineren trennen
– Spielgerät nicht überlasten
– Bei Wind bzw. Gewitter die Kinder sofort aus dem Spielgerät entfernen
– Objekt im nassen Zustand nicht benützen
ABBAU – Gebläse abschalten und alle Luftschläuche öffnen
– Befestigungsseile lösen
– Laut Plan auf eine maximale Breite von 1 m zusammenlegen
- Zubehörliste
- Hüpfburg
- Gebläse
- Unterlegplane
- 8 Stk. Erdanker
- Hammer
- Kabeltrommel
- Kundendaten/Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten speichern und diese im Rahmen der Geschäftsbedingungen verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Freistadt